Die Verantwortlichkeit für elektrische Anlagen und ortsveränderliche Geräte ist bei vielen schwach bis garnicht vorhanden. Viele unterschätzen hier deutlich das Gefährdungspotential und die Gefahren die von fehlerhaften Geräten und Anlagen ausgehen können.
Alle denken zuerst an die Umsetzung auf der Arbeit und vergessen das auch im privaten Bereich Verantwortlichkeiten vom Gesetzgeber klar formuliert sind. Seit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Juni 2015 sind klare Botschaften vom Gesetzgeber erlassen worden, die es gilt umzusetzen.
Hier übernimmt AKL-Elektro die Überprüfung in den vom Gesetzgeber festgelegten Prüfzyklen, erstellt Prüfprotokolle und hilft auch bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Gern erstelle ich Ihnen dazu ein maßgeschneidertes Angebot ohne versteckte Kosten.