Die regelmäßige Überprüfung von ortsveränderlichen Geräten ist nach Betriebssichheitsverordnung für das Gewerbe vorgeschrieben. Die Zyklen für diese Prüfung finden sich in der DGUV Vorschrift 3 und in den jeweiligen betriebsinternen Gefährdungsbeurteilungen.
Gern übernehmen wir die Überprüfung in den festgelegten Prüfzyklen, erstellen Prüfprotokolle und helfen auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
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