Neu !! Als befähigte Person prüfen wir gern Ihre Leitern und Tritte!!
Neu !! Als befähigte Person prüfen wir gern Ihre Leitern und Tritte!!

Überprüfung von ortsveränderlichen Geräten

Die regelmäßige Überprüfung von ortsveränderlichen Geräten ist nach Betriebssichheitsverordnung für das Gewerbe vorgeschrieben. Die Zyklen für diese Prüfung finden sich in der DGUV Vorschrift 3 und in den jeweiligen betriebsinternen Gefährdungsbeurteilungen.

 

Gern übernehmen wir die Überprüfung in den festgelegten Prüfzyklen, erstellen Prüfprotokolle und helfen auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

 

 

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Am Elisenberg 20
15326 Lebus

 

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