Die Verantwortlichkeit für elektrische Anlagen ist garnicht vorhanden. Viele unterschätzen hier deutlich das Gefährdungspotential und die Gefahren die von fehlerhaften Anlagen ausgehen können.
Alle denken zuerst an die Umsetzung auf der Arbeit und vergessen das im gewerblichen Bereich Verantwortlichkeiten vom Gesetzgeber klar formuliert sind. Seit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Juni 2015 sind klare Botschaften vom Gesetzgeber erlassen worden, die es gilt umzusetzen.
Auch im privaten Bereich ist das Gefahrenpotential sehr hoch. Vermieter sind angehalten bei einem Mieterwechsel die elektrische Anlage zu prüfen, aber was ist mit der Vielzahl von Eigenheimen?
Gern übernehmen wir die Überprüfung in den vom Gesetzgeber festgelegten Prüfzyklen, erstellen Prüfprotokolle und helfen auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
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